Kosten für die Stabilisierung der geraden Zähne

Abnehmbare Haltegeräte, die ganztags und nachts immer getragen werden müssen, damit sich nichts wieder verschiebt, vor allem im sichtbaren Frontzahnbereich, werden von den Krankenkassen bezahlt. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sind festsitzende Haltedrähte aus fachlicher Sicht unbedingt notwendig, um vor allem Frontzahnverschiebungen zu vermeiden. Die aktuellen Gesetze legen in den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) genau fest, wann ein festsitzender Haltedraht für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden darf:

  1. Im Oberkiefer nie. 
  2. Im Unterkiefer nur unverhältnismäßig selten, nur wenn die hohe Einstufung E3 oder E4 in der Unterkieferfront erreicht wird.

Zu sehen ist die Einstufung E2, d.h. dieser Fall ist sowohl für die ganze Behandlung als auch für den festsitzenden Haltedraht keine Kassenleistung

 

Quelle: das 80-seitige Buch “Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)“, in dem den Kieferorthopäden gesetzlich bindend erklärt wird, welche Fehlstellungen sie nicht mehr auf Kosten der Krankenkassen einreichen dürfen.

Aus fachlicher Sicht ist dieser Engstand unbedingt behandlungsbedürftig, da sich gerade Zähne deutlich besser reinigen lassen und so länger erhalten werden können. Ebenso wird die Entstehung von Parodontalerkrankungen vermindert, und es ist auch bewiesen, dass nach Behandlung eines ehemaligen Engstands eine Sicherung mit festsitzenden Haltedrähten nötig ist. Will man also nach 3-4 Jahren kieferorthopädischer Behandlung das Ergebnis seiner Anstrengungen auch noch langfristig erhalten, sind geklebte Haltedrähte eine unbedingte Notwendigkeit!